Im Petitionsausschuss werden Bitten oder Beschwerden von Bürgern bearbeitet, die sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern oder Behörden beziehen, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen. Dies können Beschwerden bezüglich einer sächsischen Landesbehörde sein, aber auch Gesetzesänderungsvorschläge, -beanstandungen und -anregungen. Er ist der größte Ausschuss des Landtags. Das unterstreicht den hohen Stellenwert der Bürgeranliegen.
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